Verstehen der Entscheidung des Kassationsgerichts vom 21. Juni 2023 zum Fahren unter dem Einfluss von THC und seinen Derivaten
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Zusammenfassung der Entscheidung des Kassationsgerichts
Das Kassationsgericht hat kürzlich eine wichtige Entscheidung bezüglich des Fahrens unter dem Einfluss von THC getroffen, der psychoaktiven Verbindung, die in Cannabis und seinen Derivaten wie CBD, HHC, H4CBD oder auch THCV enthalten ist.
Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und die Verfahren zur Drogenerkennung. Die Entscheidung des Gerichts dient als Referenzfall für zukünftige Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Fahren unter Alkoholeinfluss.
In seiner Entscheidung stellte das Kassationsgericht fest, dass Personen, die Fahrzeuge unter dem Einfluss von THC führen, strafrechtlich für ihr Verhalten verantwortlich gemacht werden können, unabhängig davon, wie es konsumiert wurde. Das bedeutet, dass Fahrer, bei denen THC im System nachgewiesen wird, mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen, ebenso wie diejenigen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen fahren, selbst wenn diese nur CBD, HHC, THCV, H4CBD oder andere Derivate konsumiert haben.
Die Entscheidung des Gerichts erkennt die potenziellen Gefahren des Fahrens unter dem Einfluss von THC an und zielt darauf ab, die öffentliche Sicherheit auf den Straßen zu schützen.
Dies folgt auf die rechtliche Unsicherheit der letzten Jahre bezüglich Fahrer, die positiv auf THC getestet wurden, aber durch den Nachweis des Konsums eines seiner Derivate ihre Strafen aufheben lassen konnten.
Seit dem 21. Juni 2023 ist dies nicht mehr der Fall.
Kassationsgericht - Strafkammer - Öffentliche Sitzung am Mittwoch, 21. Juni 2023:
Vorbringen
- Das Vorbringen beruht auf der Verletzung von Artikel L. 235-1 der Straßenverkehrsordnung.
- Das Vorbringen kritisiert das angefochtene Urteil, da es Herrn [J] vom Vorwurf des Fahrens nach Drogenkonsum freigesprochen hat, mit der Begründung, dass das toxikologische Gutachten keinen Tetrahydrocannabinol (THC)-Wert angibt und nicht geprüft wurde, ob das vom Betroffenen angegebene Cannabidiol (CBD) den zulässigen THC-Gehalt überschreitet, obwohl Artikel L. 235-1 der Straßenverkehrsordnung allein das Fahren nach Drogenkonsum unter Strafe stellt, ohne dass ein bestimmter Drogenwert bei den biologischen Analysen von Speichel- oder Blutproben des Betroffenen festgelegt werden muss. Die Verordnung vom 13. Dezember 2016, die zum Zeitpunkt der Tat in Kraft war und die Modalitäten der Drogenerkennung sowie die im Straßenverkehrsgesetz vorgesehenen Analysen und Untersuchungen regelt, nennt eine Nachweisgrenze, aber keine Strafschwelle. Außerdem kann gemäß Artikel L. 235-2 der Straßenverkehrsordnung der Drogenkonsum nur durch Blut- oder Speichelanalysen nachgewiesen werden, nicht durch andere Prüfungen wie die Suche und Dosierung von Tetrahydrocannabinol, das im CBD gefunden wurde, das der Betroffene bei der Verkehrskontrolle angegeben hat konsumiert zu haben.
Antwort des Gerichts
Unter Bezugnahme auf Artikel L. 235-1 der Straßenverkehrsordnung und Anhang IV der geänderten Verordnung vom 22. Februar 1990, erlassen zur Anwendung von Artikel L. 5132-7 des öffentlichen Gesundheitsgesetzbuchs:
- Der erste dieser Texte stellt allein das Fahren nach Drogenkonsum unter Strafe, wobei der Konsum durch eine Blut- oder Speichelanalyse nachgewiesen wird, unabhängig davon, ob der dabei festgestellte Drogenwert unter der zum Tatzeitpunkt geltenden Nachweisgrenze der Verordnung liegt, die eine Nachweisgrenze und keine Strafschwelle festlegt.
- Nach dem zweiten ist Tetrahydrocannabinol eine als Betäubungsmittel eingestufte Substanz.
- Zur Freisprechung von Herrn [J] vom Vorwurf des Fahrens nach Drogenkonsum führt das angefochtene Urteil aus, dass das toxikologische Gutachten zwar Cannabis im Speichel nachweist, aber keinen THC-Wert angibt und zudem keine Untersuchung durchgeführt wurde, ob das vom Betroffenen konsumierte CBD den zum Tatzeitpunkt auf unter 0,20 % festgelegten zulässigen Tetrahydrocannabinol-Gehalt überschreitet.
- Der Richter folgert daraus, basierend auf diesen Elementen und den Aussagen des Angeklagten, dass weder der materielle noch der vorsätzliche Tatbestand mit Sicherheit nachgewiesen sind.
- Indem das Gericht so entscheidet, obwohl die Zulassung zum Verkauf bestimmter Cannabisderivate, deren Gehalt an Delta-9-Tetrahydrocannabinol, einer selbst als Betäubungsmittel eingestuften Substanz, 0,30 % nicht übersteigt, keinen Einfluss auf die Strafbarkeit des Fahrens nach Drogenkonsum hat, da diese Straftat bereits dann vorliegt, wenn nachgewiesen wird, dass der Angeklagte ein Fahrzeug nach Konsum einer als Betäubungsmittel eingestuften Substanz geführt hat, unabhängig von der aufgenommenen Menge, hat das Berufungsgericht die genannten Vorschriften missachtet.
Die Aufhebung ist daher gerechtfertigt.
Auswirkungen und Folgen der Aufhebung
12. Die Aufhebung betrifft die Bestimmungen des Urteils, mit dem der Angeklagte vom Vorwurf des Fahrens nach Drogenkonsum und allen verhängten Strafen freigesprochen wurde; die Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, die im Vorbringen nicht angefochten wird, bleibt bestehen.
AUFGRUND DIESER GRÜNDE entscheidet das Gericht:
Es hebt das oben genannte Urteil des Berufungsgerichts Rouen vom 5. September 2022 auf, jedoch nur hinsichtlich der Bestimmungen, die den Angeklagten vom Vorwurf des Fahrens nach Drogenkonsum freisprechen und der Strafzumessung, alle anderen Bestimmungen bleiben ausdrücklich bestehen;
Und damit die Sache erneut, im Rahmen der Aufhebung, gesetzeskonform verhandelt wird,
verweist es die Sache und die Parteien an das Berufungsgericht Rouen, das anders besetzt ist und durch besondere Kammerentscheidung bestimmt wird;
ordnet die Veröffentlichung dieses Urteils, seine Eintragung in die Register des Berufungsgerichts Rouen und seine Rand- oder Nachvermerkung zum teilweise aufgehobenen Urteil an.
Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit
Die Entscheidung des Kassationsgerichts zum Fahren unter dem Einfluss von THC hat wichtige Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Angesichts der zunehmenden Verbreitung von Cannabis ist es entscheidend, die potenziellen Risiken des Fahrens unter dem Einfluss von THC zu adressieren. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und die Zahl der Unfälle durch fahruntüchtige Personen zu reduzieren. Ein zentraler Aspekt dieser Entscheidung ist der Bedarf an effektiven Drogentests. Da immer mehr Länder und Staaten Cannabis für medizinische oder Freizeitzwecke legalisieren, stehen die Strafverfolgungsbehörden vor der Herausforderung, das Fahren unter Drogeneinfluss zu erkennen und zu verhindern. Die Entscheidung hebt die Bedeutung zuverlässiger und präziser Drogentests hervor, die eine Beeinträchtigung durch THC bei Fahrern nachweisen können.
Rechtliche und praktische Folgen
Die Entscheidung des Kassationsgerichts zum Fahren unter dem Einfluss von THC hat wichtige rechtliche und praktische Folgen. Rechtlich gesehen schafft diese Entscheidung einen Präzedenzfall dafür, wie Fälle mit THC-Beeinträchtigung künftig behandelt werden. Sie klärt die Verantwortung von Personen, die sich entscheiden, unter dem Einfluss von THC ein Fahrzeug zu führen, und macht deutlich, dass dieses Verhalten illegal ist und strafrechtlich verfolgt wird.
Diese Entscheidung hat auch praktische Auswirkungen für die Strafverfolgungsbehörden und Unternehmen, die Drogentests anbieten. Angesichts der zunehmenden Fälle von THC-Beeinträchtigung ist es für die Behörden unerlässlich, über zuverlässige und präzise Drogentestprodukte zu verfügen. Die Entscheidung erhöht den Druck auf Drogentestunternehmen wie TODA PHARMA, weiterhin innovative Lösungen zu entwickeln, die THC effektiv bei Personen nachweisen können, die Fahrzeuge führen oder andere potenziell gefährliche Aktivitäten ausüben könnten.
Die Zulassung zum Verkauf bestimmter Cannabis-Derivate, deren Gehalt an Delta-9-Tetrahydrocannabinol, einer selbst als Betäubungsmittel eingestuften Substanz, 0,30 % nicht übersteigt, hat keinen Einfluss auf die Strafbarkeit des Fahrens nach Drogenkonsum, da diese Straftat bereits dann vorliegt, wenn nachgewiesen wird, dass der Angeklagte ein Fahrzeug nach Konsum einer als Betäubungsmittel eingestuften Substanz geführt hat, unabhängig von der aufgenommenen Menge.
Abschließend hat die Entscheidung des Kassationsgerichts zum Fahren unter dem Einfluss von THC sowohl rechtliche als auch praktische Konsequenzen. Sie schafft einen Präzedenzfall für zukünftige Fälle mit THC-Beeinträchtigung, betont den Bedarf an zuverlässigen Drogentestprodukten und unterstreicht die Bedeutung der Verkehrssicherheit.
Im weiteren Verlauf ist es entscheidend, dass Einzelpersonen die Schwere des Fahrens unter dem Einfluss von THC verstehen und die Behörden geeignete Maßnahmen ergreifen, um die öffentliche Sicherheit auf unseren Straßen zu gewährleisten.